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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen und Freizeitmaßnahmen der DLRG Barmstedt e.V.

 

§ 1  Anmeldung und Vertragsabschluss

 

Zu den Veranstaltungen und Freizeitmaßnahmen der DLRG Barmstedt e.V. kann sich grundsätzlich jedes Mitglied anmelden, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkung nach Alter oder Geschlecht angegeben ist. Die Anmeldung muss auf dem Vordruck der DLRG erfolgen. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Sorgeberechtigten zu unterschreiben.

 

Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der DLRG den Abschluss des Teilnahmevertrag verbindlich an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. In begründeten Ausnahmefällen kann durch den Jugendausschuss oder durch den Vorstand der DLRG Barmstedt e.V eine andere Reihenfolge festgelegt werden.

 

Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die Ausschreibung und diese Teilnahmebedingungen. Mündliche Vereinbarungen gelten nicht, solange sie nicht durch die DLRG schriftlich bestätigt worden sind.

 

§ 2  Zahlungsbedingungen

 

Zusammen mit der Anmeldungsabgabe ist der zu zahlende Teilnahmebeitrag zu entrichten, ohne den die Anmeldung unwirksam ist.

 

Sind auf der Ausschreibung andere Angaben zur Zahlung des Teilnahmebeitrages angegeben (zum Beispiel Anzahlung und Restzahlung bzw. Überweisungstermine), so gelten diese als verbindlich. In diesen Fällen ist die Anmeldung bis zur Frist der Zahlung des Teilnahmebeitrages verbindlich. Ist der Teilnahmebeitrag bis zu dieser Frist nicht gezahlt, behält sich die DLRG das Recht des Rücktritts vor. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Teilnehmer beweispflichtig.

 

Änderungen der Preise bleiben ausdrücklich vorbehalten. Preisänderungen sind bei Eintritt bestimmter Umstände (z.B. Kürzungen öffentlicher Zuschüsse oder unvorhersehbare Tariferhöhungen) möglich und müssen an die Teilnehmer weitergegeben werden.

 

§ 3  Rücktritt des Teilnehmers

 

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung (bzw. Freizeitmaßnahme) vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der DLRG Barmstedt e.V..

 

Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Freizeit nicht an, kann die DLRG eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorbereitungen verlangen. Die DLRG kann auch einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen, der bei Rücktritt vor dem Anmeldeschluss 10 %, nach dem Anmeldeschluss, aber mindestens vier (4) Wochen vor Beginn, 50 % ,bei mindestens einer (1) Woche vor Beginn 75 % und danach 90 % des Teilnehmerbeitrags beträgt. Lässt ein Teilnehmer sich mit Zustimmung der DLRG durch eine geeignete Ersatzperson vertreten, kann die DLRG eine Aufwandentschädigung in Höhe von 10 % des Teilnehmerbeitrags erheben. Die DLRG behält sich vor, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.

 

§ 4  Rücktritt durch die DLRG, Ausschluss eines Teilnehmers

 

Wird eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist die DLRG berechtigt, die Veranstaltung (bzw. Freizeitmaßnahme) bis zu 7 Tage vor Beginn abzusagen. In diesem Fall wird der bereits gezahlte Teilnehmerbeitrag erstattet. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

Die DLRG behält sich ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ohne Schadensersatz im Falle höherer Gewalt, wie politischen Unruhen oder Naturkatastrophen vor.

 

Aufgrund von grobem Fehlverhalten kann ein Teilnehmer durch die Fahrtenleitung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Hierzu gehören insbesondere: Verstoß gegen die guten Sitten des Gastlandes, gegen allgemeine Verhaltensregeln (z.B. Jugendschutzgesetz) oder zum Beispiel gegen die Vorschriften eines Leistungserbringers. Die dadurch entstehenden Kosten, insbesondere der vorzeitige Rücktransport (inklusive der Kosten einer evtl. notwendigen Begleitperson) sind vom Teilnehmer zu tragen.

 

§ 5  Haftung

 

Die DLRG haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes oder -ortes. Der Veranstalter ist berechtigt geringfügige Änderungen, die keine Leistungseinschränkungen darstellen, ohne Ankündigung vorzunehmen.

 

Die Haftung der DLRG - gleich auf welcher Rechtsgrundlage - ist beschränkt auf den Teilnehmerbeitrag, auch wenn aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung beschränkt ist. Die DLRG haftet nicht für Schäden die aus ausschließlich vermittelten Fremdleistungen entstehen.

 

Für unrechtmäßige Handlungen eines Teilnehmers übernehmen die DLRG sowie Ihre Bevollmächtigten - soweit gesetzlich zulässig - keine Haftung.

 

Ob eine Reiserücktrittsversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen wird, bleibt jedem Teilnehmer selbst überlassen, die DLRG übernimmt für diese Risiken keine Haftung.

 

§ 6  Datenschutz

 

Die mit der Anmeldung verbundenen personenbezogenen Daten werden bei der DLRG gespeichert, jedoch nur zu internen Zwecken verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

Foto- und Videoaufnahmen, die bei der Veranstaltung gemacht wurden, dürfen für DLRG-Medien verwendet werden.

 

§ 7  Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen - und Gesundheitsbestimmungen

 

Wir raten den Teilnehmern (bzw. den Sorgeberechtigten), Informationen über die aktuellen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen - und Gesundheitsbestimmungen bei den zuständigen Stellen einzuholen. Bitte beachten Sie diese sorgfältig, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich.

 

Die DLRG kann, um sich vom Gesundheitszustand des Teilnehmers zu überzeugen, ein Gesundheitszeugnis verlangen.

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